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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Fassung vom 01.09.2019

Diese AGB sind Bestandteil aller vertraglichen Beziehungen zwischen der TeamTwoFace / SAG Medien GmbH – Geschäftsführer: Andreas Schwertberger, Geschäftsadresse: Hofmannstr. 7b, D-61379 München (nachfolgend „Veranstalter“ genannt) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt), der an Veranstaltungen der TeamTwoFace / SAG Medien GmbH teilnimmt oder Produkte der TeamTwoFace / SAG Medien GmbH mietet oder erwirbt.

1. Allgemeiner Geltungsbereich

Die AGB des Veranstalters gelten ausschließlich, entgegenstehende oder von den AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich der Geltung zugestimmt. Die AGB gelten auch für künftige gleichartige Geschäfte mit dem Kunden.

2. Angebot und Vertragsschluss

Der Veranstalter führt unterschiedliche Freizeitveranstaltungen (u.a. Fahrveranstaltungen, Trackdays, Fahrsicherheitsschulungen, MotorsportEvent) durch, an denen der Kunde mit einem eigenen PKW teilnehmen kann. Die jeweiligen Angaben über weitere Voraussetzungen sowie Details über Inhalt und Durchführung der Veranstaltung sind der jeweiligen Angebotsbeschreibung auf der Internetseite der www.treamtwoface.de zu entnehmen.

2.1 Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung von TeamTwoFace / SAG Medien GmbH bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages verbindlich an.

2.2 Die Anmeldung erfolgt für alle dem Veranstalter in der Anmeldung benannten Teilnehmer. Der angemeldete Kunde übernimmt die Verpflichtungen aus dem Vertrag für sich und für die von ihm in der Anmeldung benannten Personen.

2.3 Der Veranstalter wird den Eingang der Anmeldung bestätigen. Der Vertrag kommt erst nach ausdrücklicher Annahme der Anmeldung durch den Veranstalter zustande, indem der Veranstalter den Kunden zur Veranstaltung zulässt, sprich wenn er dem Kunden eine Bestätigungsmail in dem Tag Ticket enthalten ist gesendet hat.

2.4 Weicht der Inhalt der schriftlichen Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung des Kunden ab, so hat der Veranstalter das Angebot des Kunden nicht angenommen, sondern bietet ihm den Vertragsabschluss zu von der Anmeldung abweichenden Bedingungen an. An etwaige Reservierungen hält sich der Veranstalter nur bis zu dem im Angebot genanntem Zeitraum gebunden. Nimmt der Kunde innerhalb dieses Zeitraums das Angebot nicht an, so ist der Veranstalter berechtigt anderweitig zu verfügen.

3. Zahlungsbedingungen für Kunden

Mit Vertragsabschluss ist die Gebühr der Veranstaltung fällig und wird abgerechnet.

4. Umbuchung, Rücktritt und Stornierung

4.1 Vor Beginn der Veranstaltung kann jederzeit zurückgetreten werden. Die Rücktrittserklärung ist schriftlich, per E-Mail oder per Fax gegenüber dem Veranstalter zu erklären.

4.2 Tritt ein Kunde vom Vertrag zurück, so kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung berechnen oder mindestens eine Entschädigung gemäß folgender Aufstellung verlangen: bei Rücktritt vor dem 30. Tag vor der Veranstaltung 25% der Gebühr, zwischen dem 30. und dem 15. Tag vor der Veranstaltung 50% der Gebühr, zwischen dem 15. und dem 5. Tag vor der Veranstaltung 75% der Gebühr, zwischen dem 5. und dem 1. Tag vor der Veranstaltung 100% der Gebühr.

4.3 Bei Nichtteilnahme an einer verbindlich gebuchten Veranstaltung bleibt die Gebühr fällig.

4.4 Für die Berechnung der Umbuchungs- und Stornogebühr ist der verbindlich gebuchte Termin, 0:00 Uhr, maßgebend.

4.5 Stornogebühren sind sofort zur Zahlung fällig. Der Veranstalter ist berechtigt, diese gegen bereits entrichtete Zahlungen aufzurechnen.

5. Teilnahmebedingungen

5.1 Zur Teilnahme berechtigt sind nur solche Personen, welche die Gebühr im Voraus entrichtet haben.

5.2 Teilnehmer, welche innerhalb einer Veranstaltung Fahrer von Fahrzeugen sind, versichern, dass sie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der betreffenden Fahrzeugklasse sind und verpflichten sich, Einsicht in die Fahrerlaubnis zu gewähren. Der Teilnehmer versichert durch seine Unterschrift in der Anmeldung, dass er Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges ist. Sofern ein Teilnehmer nicht Eigentümer des benutzten Fahrzeuges ist, so muss der Anmeldung eine rechtsgültige Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers beigefügt oder diese spätestens bei der Veranstaltung nachgereicht werden. Bei irreführender oder falscher Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers stellt der Teilnehmer den Veranstalter von jeglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers frei, außer bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen.

5.3 Teilnehmer nehmen grundsätzlich auf eigenes Risiko am Fahrtraining teil. Teilnehmer können nach Rücksprache mit dem Veranstalter Begleitpersonen zu den Veranstaltungen mitbringen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Begleitpersonen. Begleitpersonen nehmen auf eigenes Risiko an der Veranstaltung teil. Eine Teilnahme an den Übungen durch die Begleitperson ist nicht erlaubt. Teilnehmer und Begleitpersonen bestätigen dies durch eine Verzichtserklärung, die vor Ort unterschrieben werden muss.

5.4 Während der Veranstaltung ist den Anweisungen der Veranstaltungsleiter Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen Anweisungen des Veranstaltungsleiters, insbesondere bei Gefährdung von Personen oder Sachen, kann ein Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung der Gebühr besteht.

5.6 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jeden Teilnehmer, bei dem der begründete Verdacht einer Fahruntüchtigkeit besteht (bspw. Alkohol-, Drogen-, oder Medikamenteneinfluss), von der Veranstaltung auszuschließen.

5.7 Der Teilnehmer versichert, dass er Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges ist. Sofern ein Teilnehmer nicht Eigentümer des benutzten Fahrzeuges ist, so muss der Anmeldung eine Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers beigefügt oder diese spätestens bei der Veranstaltung nachgereicht werden.

5.8 Zusätzlich zum Startgeld trägt jeder Teilnehmer die Kosten für seine Fahrzeuge sowie Kosten für Anreise, ggf. Verpflegung und Übernachtung.

5.9 Unsere Trackdays sind sportliche Fahrsicherheitstrainings, die nicht zum Erzielen von Höchstgeschwindigkeiten oder Bestzeiten ausgeschrieben sind. Es erfolgt auch keine Zeitmessung. Bei vielen Versicherungsgesellschaften bleibt Ihr Versicherungs- und Kaskoschutz voll erhalten. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Versicherer.

6. Nichtdurchführung von Veranstaltungen

6.1 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den vereinbarten Termin aus wichtigem Grunde zu verschieben oder abzusagen, wenn der Grund bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar war. In diesem Fall kann der Veranstalter in Absprache mit dem Teilnehmer einen Ersatztermin anbieten. Teilnehmer haben das Recht, in diesem Fall vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden dann rückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen.

6.2 Soweit die Durchführung von Veranstaltungen infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder verhindert wird, steht dem Veranstalter das Recht zur Absage oder Beendigung der Veranstaltung zu. Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall angemessen zu vergüten.
Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen.

6.3 Bei zu geringer Teilnehmerzahl ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung abzusagen, in diesem Fall werden entrichtete Startgelder rückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen.

7. Gewährleistung

7.1 Der Veranstalter leistet Gewähr für eine gewissenhafte Vorbereitung, Abwicklung und für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Der Veranstalter ist berechtigt, durch Erbringung einer gleichwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Im Übrigen wird Abhilfe verweigert, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

7.2 Für Leistungsstörungen bei Veranstaltungen Dritter, die als Fremdleistungen regelmäßig nur vermittelt werden und die als Fremdleistung ausdrücklich gekennzeichnet sind, leistet der Veranstalter keine Gewähr. Dies gilt auch für den Fall, dass im Rahmen der Fremdveranstaltung beauftragtes Personal des Veranstalters tätig ist.

7.3 Soweit Leistungsstörungen auftreten sind Teilnehmer gehalten, diese unverzüglich anzuzeigen. Im Rahmen der bestehenden Schadensminderungspflicht sind Teilnehmer gehalten, zu einer Behebung der Störung beizutragen und einen möglicherweise eintretenden Schaden gering zu halten.

7.4 Die Haftung für schuldhaft nicht erbrachte vertragliche Leistungen des Veranstalters, auch seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8. Haftung für Personen- und Sachschäden

8.1 Für Schäden eines Teilnehmers haftet der Veranstalter sowie deren Beauftragte oder Erfüllungsgehilfen nur, soweit der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Veranstalter verursacht wurde. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für Schäden aus der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit eines Teilnehmers.

8.2 Von Teilnehmern verschuldete Sachschäden sind unverzüglich anzuzeigen und in Abstimmung mit dem Veranstalter zu beheben.

9. Fotoaufnahmen

Die Teilnehmer der Veranstaltungen sind damit einverstanden, dass der Veranstalter Foto-, Ton und Filmaufnahmen von Veranstaltungen aufnimmt. Der Veranstalter ist berechtigt, unentgeltlich über dieses Material zu verfügen, insbesondere dieses zu Werbe- und Pressezwecken zu verwenden.

10. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung des Vertrages ungültig sein oder werden, bleibt der Vertrag samt aller übrigen Bestimmungen gültig. Die beanstandete Klausel ist durch eine solche zu ersetzten, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen möglichst nahe kommt.

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